Manchmal scheint es etwas abschreckend, wenn ich vor einem Termin bei mir eine Unterschrift verlange. Und es sind, wenn man es genauer betrachtet, sogar zwei Unterschriften.
1.1 Einverständniserklärung für die Erstellung/ Pflege von Dreadlocks (PDF)
1.2 Einverständniserklärung Taschengeld (PDF)
Diese erste Unterschrift ist dein Einverständnis dafür, dass ich dein Haar dauerhaft verändern darf. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Neuerstellung oder eine Pflege handelt. Auf diesem Formular trägst du auch dein Geburtsdatum ein, solltest du bei deinem ersten Termin bei mir noch nicht volljährig sein. Und auch dann benötige ich natürlich auch eine Einwilligung deiner Sorgeberechtigten, dass du in höherem Umfang über dein Taschengeld selber verfügen darfst.
Da eine Erstellung oder Pflege auch mit evtl. Schäden einhergeht (wie z. B. Kopfhautirritationen, Juckreiz, Schuppenbildung), benötige ich deine schriftliche Zustimmung und auch die deiner Sorgeberechtigten. Das ist im Grunde wie die schriftliche Zustimmung beim Tätowieren, wobei deine Haut verletzt und dauerhaft gefärbt wird, was ja auch nicht so einfach wieder in deinen Urzustand gebracht werden kann (Laser).
Bei Dreadlocks kann dein Haar auch zwar wieder geöffnet werden, aber es ist auch da ein erheblicher Aufwand von ggf. mehreren Stunden und Tagen nötig.
Auch bestätigst du mit deiner Unterschrift, dass du bei deinem ersten und allen Folgeterminen nicht unter Alkohol-, Drogen- und/ oder Medikamenteneinfluss stehst. Denn das könnte dazu führen, dass du noch sensibler auf bestimmte Techniken reagierst und dein Termin abgebrochen werden muss.
Auch ist es für mich sehr hilfreich, wenn ich ggf. auch von Allergien oder körperlichen Leiden (Kreislaufstörungen, Diabetes, etc.) weiß, um dein Wohlbefinden während eines Termins im Auge zu haben. Ich kann durch meine Berufserfahrung als Pflegefachkraft auch ganz anders auf dich eingehen, wenn z. B. dein Kreislauf sich verändert. Das klingt alles viel dramatischer wie es tatsächlich ist, aber auf die leichte Schulter nehmen sollte man es auch nicht.
Diese Einverständniserklärung kannst du online vorab immer durchlesen, aber du musst sie nicht ausdrucken und mitbringen. Ich habe immer einen zweiseitigen Ausdruck bereitliegen.
2. Einverständniserklärung gemäß DSGVO in die Verarbeitung von Daten (PDF)
Auch hier möchte ich mich mit deiner Erlaubnis absichern. Immerhin speichere ich deine Daten, damit ich eine Rechnung schreiben darf oder du eine Kundenkarte bei mir haben kannst. Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummern, E-Mailadressen und ggf. dein Geburtsdatum stehen auf einer dieser Kundenkarten. Momentan erfasse ich darauf deine Besuche, die ungefähre Anzahl deiner Locks und die Zeit, die ich für deinen Termin brauchte. Übrigens werden darauf auch deine Termine gezählt, damit du von einem Stammkunden-Rabatt profitieren kannst.
Du kannst diese Einwilligung jederzeit auch widerrufen. Deine Daten werden dann sofort gelöscht und auch deine Kundenkarte wird unleserlich geschreddert. Allerdings verfallen dadurch deine Treue-Rabatte. Bei einer erneuten Einverständniserklärung bekommst du wieder eine leere Treue-Kundenkarte.
Solltest du von Anfang an nicht dein Einverständnis geben wollen, ist das nicht schlimm. Ich darf dir dann nur keine Dienstleistung verkaufen, denn das wäre schlicht und einfach „Schwarz“.
Auch diese Einverständniserklärung kannst du online durchlesen, musst sie auch nicht ausdrucken und mitbringen. Die liegt vor jedem ersten Termin zusammen mit der anderen Einverständniserklärung bereit.
Hast du noch weitere Fragen? Dann darfst du dich gerne jederzeit mit deinem Anliegen an mich wenden!