Wie sind denn die „Öffnungszeiten“ in Unterdießen?

Da ich oft gefragt werde, wie ich meine Termine vergebe, schreib ich mal hier meine Arbeitszeiten auf.

Termine vor Ort:

  • Mo-Fr Beratung 9 Uhr bis 18 Uhr nach Terminreservierung
  • Mo-Fr Pflegetermin  9 Uhr bis 18 Uhr nach Terminreservierung
  • Mo-Fr Neuerstellung 9 Uhr bis 18 Uhr nach Terminreservierung

telefonische Erreichbarkeit:

  • Mo-Fr 8:00 Uhr bis 18 Uhr unter +49 (0)151/15615949  (Achtung: nicht an Urlaubstagen/ Wochenenden!)

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* Urlaub *

13.05.2024 bis 24.05.2024 – Terminanfragen werden ab dem 25.05.2024 wieder beantwortet.

19.08.2024 bis 09.09.2024 – Terminanfragen werden wieder ab dem 05.09.2024 beantwortet.

20.12.2024 bis 03..01.2025 – Terminanfragen werden ab dem 05.01.2025 wieder beantwortet.

 * Urlaub *


 

Ein Termin vor Ort ist immer individuell auf dich abgestimmt, weswegen ich auch eine Reservierung immer individuell einplane. Meine Termine sind daher nicht in Stein gemeißelt! Wenn es für dich so nicht ganz passt, werden wir sicher eine individuelle Lösung finden. Daher ist ein kurzes Beratungsgespräch unumgänglich. Meine Beratung bzgl. einer Neuerstellung findet bei mir vor Ort statt und dauert ungefähr eine Stunde. 

Ich vergebe keine Pflegetermine an den Wochenenden.

Auch Hausbesuche werden nicht angeboten! 

  • Reservierte Termine sind verbindliche Vereinbarungen. Kunden, die ihre Termine nicht einhalten, sind mir gegenüber deshalb schadensersatzpflichtig, wenn mir durch den Bruch der Vereinbarung ein Schaden (wie etwa Zeit-Ausfall, Umsatz-Ausfall) entsteht. Die Schadenhöhe richtet sich nach der gebuchten Leistung und dem dafür notwendigen zeitlichen Aufwand meinerseits.
  • Ich stelle daher jedem Kunden, der mir meine Zeit durch sein unentschuldigtes Fernbleiben stiehlt, eine Rechnung aus. Die Begründung für die Rechtmäßigkeit einer Entschädigung als Dreadstylistin  ergibt sich aus §642 Absatz 1 BGB.
  • Durch rechtzeitige Terminabsagen (mindestens 7 Tage vorher!), kann wartenden Kunden die Möglichkeit gegeben werden, in diese sich ergebenden Terminlücke einzureihen und die Lücke zu schließen.  Somit habe ich keinen Zeit- bzw. Umsatzausfall und andere Kunden bekommen einen vorgezogenen Termin.
  • Ein Schadenersatz entfällt selbstverständlich, wenn bei kurzfristiger Terminverschiebung (z.B. wg. Krankheit) ein Ersatztermin vereinbart und dieser dann auch eingehalten wird.
  • Kunden, die einfach nicht erscheinen oder zu spät absagen, bekommen bei mir keinen neuen Termin mehr und sind mir gegenüber schadenersatzpflichtig.
  • Eine Terminreservierung wird nur schriftlich vereinbart (E-Mail/ Bestätigungs-E-Mail nach telefonischer Vereinbarung) und setzt voraus, dass die korrekten Kundendaten (Name, Postadresse, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse) zwecks Rechnungsverfahren übermittelt werden.
  • Ich behalte mir vor, bei Neukunden eine Anzahlung bei einer Terminreservierung zu verlangen. Diese wird bei Termineinhaltung und nach der erbrachten Dienstleistung meinerseits mit verrechnet. Bei Vertragsbruch (kurzfristige Terminabsage, unentschuldigtes Fernbleiben, etc.) behalte ich mir vor, die Anzahlung als Schadensersatzanspruch für meinen Umsatz-Ausfall geltend zu machen. (Neuerstellung €100,-)

 


Darf ich meinen Hund mitbringen?

Oft werde ich auch gefragt, ob ein Hund mitgebracht werden kann. Das muss ich leider verneinen, denn bei mir laufen meine zwei Kater ein und aus und sie mögen leider keine Hunde. Daher bitte ich dich darum, dein Tier daheim oder in guten Händen zu lassen, bis du zurück bist. 

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